Betreuungszeiten & Kosten
Betreuungszeiten
Montag – Donnerstag ca. 07.00 Uhr – 16.00 Uhr
Es können aktuell nur Vollzeitplätze gebucht werden.
Kosten
Gemäß Elterninformation 2020 des Stadtjugendamts München (auszugsweise):
Die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege werden ab 2020 den Elternbeiträgen in den städtischen Kindertagesstätten angeglichen.
Die Elternbeiträge nach § 23 SGB VIII werden ab 01.01.2020 von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß der neuen Kostenbeitragssatzung* erhoben. Wie bisher besteht die Möglichkeit für Eltern gemäß § 90 SGB VIII einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.
Die neuen Beiträge sind nach Buchungsstufen gestaffelt und monatlich fällig
Stufe 1 | Bis zu 20 Stunden pro Woche | 38,00 € |
Stufe 2 | Mehr als 20 bis zu 25 Stunden pro Woche | 48,00 € |
Stufe 3 | Mehr als 25 bis zu 30 Stunden pro Woche | 58,00 € |
Stufe 4 | Mehr als 30 bis zu 35 Stunden pro Woche | 69,00 € |
Stufe 5 | Mehr als 35 bis zu 40 Stunden pro Woche | 79,00 € |
Stufe 6 | Mehr als 40 bis zu 45 Stunden pro Woche | 90,00 € |
Stufe 7 | Mehr als 45 Stunden pro Woche | 100,00 € |
Ab 01.01.2020 gewährt der Freistaat Bayern für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zu Vollendung des dritten Lebensjahres einen Zuschuss zu den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Krippengeld). Hierunter fallen auch Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Förderung in der Kindertagespflege.
Das Krippengeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Nähere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen für das sogenannte Krippengeld erhalten Sie bei Zentrum Bayern Familie und Soziales (Servicetelefon 0931/32090929; www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld).
*Die ausführliche Kostenbeitragssatzung finden Sie auf der Internetseite des Stadtjugendamtes unter www.muenchen.de/kindertagespflege
Im Rahmen der „Kindertagespflege mit Ersatzbetreuung“ unterzeichnen die Eltern mit der Tagesbetreuungsperson eine entsprechende „Betreuungsvereinbarung“. Die Tagesbetreuungsperson erhält auf der Grundlage dieser Betreuungsvereinbarung das Tagespflegegeld direkt vom Stadtjugendamt.
Weitere Informationen über Kindertagespflege in Familien und Ersatzbetreuung: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/familie/kinderbetreuung/kindertagespflege/kindertagespflege-familie.html