Betreuungszeiten & Kosten

Betreuungszeiten

Betreuungszeiten

Montag – Donnerstag ca. 07.00 Uhr – 16.00 Uhr

Es können aktuell nur Vollzeitplätze gebucht werden.

Kosten

Gemäß Elterninformation 2020 des Stadtjugendamts München (auszugsweise):

Die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege werden ab 2020 den Elternbeiträgen in den städtischen Kindertagesstätten angeglichen.
Die Elternbeiträge nach § 23 SGB VIII werden ab 01.01.2020 von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß der neuen Kostenbeitragssatzung* erhoben. Wie bisher besteht die Möglichkeit für Eltern gemäß § 90 SGB VIII einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.

Die neuen Beiträge sind nach Buchungsstufen gestaffelt und monatlich fällig

Stufe 1Bis zu 20 Stunden pro Woche38,00 €
Stufe 2Mehr als 20 bis zu 25 Stunden pro Woche48,00 €
Stufe 3Mehr als 25 bis zu 30 Stunden pro Woche58,00 €
Stufe 4Mehr als 30 bis zu 35 Stunden pro Woche69,00 €
Stufe 5Mehr als 35 bis zu 40 Stunden pro Woche79,00 €
Stufe 6Mehr als 40 bis zu 45 Stunden pro Woche90,00 €
Stufe 7Mehr als 45 Stunden pro Woche100,00 €

Ab 01.01.2020 gewährt der Freistaat Bayern für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zu Vollendung des dritten Lebensjahres einen Zuschuss zu den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Krippengeld). Hierunter fallen auch Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Förderung in der Kindertagespflege.
Das Krippengeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Nähere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen für das sogenannte Krippengeld erhalten Sie bei Zentrum Bayern Familie und Soziales (Servicetelefon 0931/32090929; www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld).

*Die ausführliche Kostenbeitragssatzung finden Sie auf der Internetseite des Stadtjugendamtes unter www.muenchen.de/kindertagespflege

Im Rahmen der „Kindertagespflege mit Ersatzbetreuung“ unterzeichnen die Eltern mit der Tagesbetreuungsperson eine entsprechende „Betreuungsvereinbarung“. Die Tagesbetreuungsperson erhält auf der Grundlage dieser Betreuungsvereinbarung das Tagespflegegeld direkt vom Stadtjugendamt.

Weitere Informationen über Kindertagespflege in Familien und Ersatzbetreuung: https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/familie/kinderbetreuung/kindertagespflege/kindertagespflege-familie.html